Tracked Machines Italia S.r.l. verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Website gemäß der aktuellen italienischen Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit sicherzustellen, die in Umsetzung des europäischen Accessibility Acts ab dem 28. Juni 2025 in Kraft ist.
Allgemeine Informationen
- Website: https://www.trackedmachines.com
- Eigentümer: Tracked Machines Italia S.r.l.
- Verwendete Technologie: WordPress
- Letzte Überprüfung und Testdatum: 10.07.2025
- Erklärter Barrierefreiheitsgrad: Teilweise konform
Bewertungsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte durch:
- Accessibility Check von FriendlyCaptcha
(mit diesem Tool entsprechen alle Seiten der Website zu 100 % den WCAG AAA-Richtlinien) - Free Accessibility Checker von Skynet Technologies
- Manuelle interne Prüfungen
Nicht barrierefreie Inhalte
- 2.4.4 Zweck des Links
Im Bereich Veranstaltungen und Messen fungieren mehrere Bilder als Links (<a>
), enthalten jedoch keinen sichtbaren Text oder zugängliche Alternativen wiearia-label
,title
oderaria-labelledby
. Dies verhindert, dass Benutzer von Screenreadern das Ziel verstehen können.
Dieses Problem wird durch ein Drittanbieter-Plugin zur Veranstaltungsverwaltung verursacht, das nicht direkt bearbeitet werden kann. Eine Meldung wurde an die Entwickler gesendet, und Updates werden erwartet. - 1.3.1 Informationen und Beziehungen
Die Hierarchie der Überschriften (H1, H2, H3…) wird auf einigen Seiten nicht immer korrekt eingehalten. Eine inkonsistente Verwendung der Überschriftenebenen kann das Verständnis der Seitenstruktur und die Navigation mit assistiven Technologien beeinträchtigen. - 1.1.1 Nicht-textliche Inhalte
Einige Bilder auf der Website haben keinalt
-Attribut oder enthalten nicht aussagekräftige Beschreibungen (z. B. „Bild“, „Logo“ oder leer). Dies verhindert, dass Nutzer assistiver Technologien, wie Screenreader, den Inhalt oder Zweck der Bilder verstehen.
Die Überprüfung deralt
-Attribute ist derzeit im Gange; die Inhalte werden schrittweise aktualisiert, um die Zugänglichkeit zu verbessern. - 1.4.3 Kontrast (Minimum)
Einige Textinhalte auf der Website weisen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf (mindestens 4,5:1), wie es von WCAG 2.1 verlangt wird. Insbesondere wurde in einigen sekundären Layoutbereichen heller Text auf ähnlich hellem Hintergrund festgestellt.
Eine schrittweise Überarbeitung der Farben ist geplant, um einen angemessenen Kontrast auf der gesamten Website sicherzustellen.
Barrierefreie Version
Derzeit ist keine vollständig barrierefreie oder alternative Version dieser Website verfügbar.
Kontakt
Für Hinweise oder bei Problemen mit dem Zugang zu den Inhalten der Website kontaktieren Sie bitte:
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +39 379 2734824
Erklärung veröffentlicht am 15.07.2025